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25.08.2011
Regelmäßige Arbeitsstätte bei mehreren Tätigkeitsstätten - Auswärtstätigkeit beim Einsatz in verschiedenen Filialen
Urteil vom 09.06.11 VI R 55/10
Urteil vom 09.06.11 VI R 36/10
Urteil vom 09.06.11 VI R 58/09
Unter Änderung seiner bisherigen Rechtsprechung hat der Bundesfinanzhof (BFH) mit Urteilen vom 9. Juni 2011 VI R 55/10, VI R 36/10 und VI R 58/09 entschieden, dass ein Arbeitnehmer nicht mehr als eine regelmäßige Arbeitsstätte innehaben kann und damit das steuerliche Reisekostenrecht vereinfacht. Komplizierte Berechnungen des geldwerten Vorteils wegen mehrerer regelmäßiger Arbeitsstätten gemäß § 8 Abs. 2 Satz 3 des Einkommensteuergesetzes (EStG), das "Aufsplitten" der Entfernungspauschale beim Aufsuchen mehrerer Tätigkeitsstätten an einem Arbeitstag und die entsprechend komplizierte Ermittlung von Verpflegungsmehraufwendungen sind damit künftig entbehrlich.
(Quelle: Pressemitteilung des Bundesfinanzhofes)